Barrierefreie Software

Hin­der­nisse über­win­den
Barrierefreie Software

Bar­rie­re­freie Soft­ware soll allen Mit­ar­bei­tern eines Unter­neh­mens ermög­li­chen, die­selbe Arbeit zu erle­di­gen. Durch ver­schie­dene Nor­men sind Richt­li­nien bzw. Kri­te­rien für bar­rie­re­freie Soft­ware defi­niert.

Soft­ware über­win­det Bar­rie­ren

Für alle Mit­ar­bei­ter die glei­chen Mög­lich­kei­ten


Für Men­schen mit kör­per­li­chen Behin­de­run­gen, wie etwa einem feh­len­den Seh– oder Hör­sinn oder moto­ri­schen Ein­schrän­kun­gen ent­ste­hen typi­sche Bar­rie­ren und die Büro­ar­beit ist mit spe­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den. Bar­rie­re­freie Soft­ware soll alle Mit­ar­bei­ter – auch Men­schen mit kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen – in die Lage ver­set­zen, bei­spiels­weise Geschäfts­vor­fälle bear­bei­ten oder in einem Call Cen­ter Anrufe ent­ge­gen­neh­men zu kön­nen.

Hier­für kön­nen unter ande­rem Augen­steue­rung und Mund­maus oder Screen Rea­der und Braille­zeile eine geeig­nete Ant­wort sein. Nor­men, wie die ISO 9241 für die „Ergo­no­mie der Mensch-​System-​Interaktion“, die „Web Con­tent Acces­si­bi­lity Gui­de­lines (WCAG)“ des World Wide Web Con­sor­ti­ums und die Bar­rie­re­freie Infor­ma­ti­ons­tech­nik Ver­ord­nung, defi­nie­ren Richt­li­nien bzw. Kri­te­rien für bar­rie­re­freie Soft­ware. Dem­zu­folge hat der Code von Soft­ware­an­wen­dun­gen bar­rie­re­frei zu sein, damit Screen Rea­der auf die Infor­ma­tio­nen zugrei­fen kön­nen und behin­derte Men­schen unter­stüt­zende Tech­no­lo­gien nut­zen kön­nen. Des Wei­te­ren gilt es, Bar­rie­ren in der Benut­zer­ober­flä­che zu besei­ti­gen.

Klar struk­tu­rierte Benut­zer­ober­flä­chen, die von Beginn an ihr Augen­merk auf Barrierefreiheit-​Standards gelegt haben, haben es immer leich­ter die Bar­rie­re­frei­heit zu errei­chen, da sie von unter­stüt­zen­den Tech­no­lo­gien erkannt wer­den kön­nen.

Fea­tures

Wie funktioniert´s und was bringt´s


  • Offen­heit in Bezug auf Betriebs­sys­teme und End­ge­räte zur Gewähr­leis­tung der Anbin­dung von Screen Rea­dern, Vor­le­se­hil­fen und ande­ren unter­stüt­zen­den Tech­no­lo­gien
  • Offen­heit in Bezug auf die Ska­lie­rung und Dar­stel­lung zur Ermög­li­chung von Ver­grö­ße­run­gen, Inver­tie­run­gen oder beson­ders kon­trast­rei­chen Dar­stel­lun­gen
  • Alt-​Tags für nicht-​textliche Inhalte, wie Bil­der oder Gra­fi­ken
  • Ver­hin­de­rung von Far­ben als ein­zi­ges Mit­tel zur Infor­ma­ti­ons­über­mitt­lung oder Reak­ti­ons­ver­an­las­sung
  • Klare Struk­tu­rie­rung im Front­end, um die Text­pas­sa­gen von Screen Rea­dern aus­le­sen las­sen zu kön­nen
  • Auf­be­rei­tung von Inhal­ten zur Aus­lese ohne Info­ver­luste
  • Ermög­li­chung der Nut­zung aller Funk­tio­nen mit Bedien­hil­fen zur Steue­rungs­er­leich­te­rung

IPD Wis­sen

In ein­fa­chen Wor­ten


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